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Quelle: Finanznachrichten 20/2001 vom 06. 08. 2001
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2000 zu Mehrsteuern von 27,4 Mrd. DM geführt. Es handelt sich um Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemeinschaften und sonstigen Steuerpflichtigen. Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.
Übersicht 1 |
1995 |
1998 |
1999 |
2000 |
Großbetriebe |
159.632 |
167.040 |
167.164 |
167.164 |
Mittelbetriebe |
719.031 |
754.970 |
755.061 |
755.061 |
Kleinbetriebe |
1.087.506 |
1.170.286 |
1.169.364 |
1.169.364 |
Kleinstbetriebe |
4.052.154 |
4.395.022 |
4.394.539 |
4.394.539 |
Insgesamt |
6.018.323 |
6.486.318 |
6.486.128 |
6.486.128 |
Wegen der systembedingten Festschreibung der Anzahl der Betriebe auf den Beginn eines dreijährigen Prüfungsturnus (jeweils 1.1.1992, 1995 und 1998) hat sich die Anzahl der Betriebe in den dazwischen liegenden Jahren nicht verändert.
Im Rahmen der föderativen Verfassungsordnung kommt dem Bundesministerium der Finanzen die Aufgabe zu, für eine einheitliche Besteuerung zu sorgen und sich für eine möglichst gleichmäßige Prüfungsdichte einzusetzen. Dies ist vor drei Jahren durch eine erneute Initiative des Bundesfinanzministeriums geschehen und hat zu deutlichen Verbesserungen bei der Betriebsprüfung geführt.
Übersicht 2 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Großbetriebe |
34.828 4,6 |
38.117 4,4 |
39.130 4,3 |
38.115 4,3 |
Mittelbetriebe |
56.071 12,8 |
64.022 11,8 |
67.054 11,3 |
67.457 11,1 |
Zahl der Prüfungen |
105.414 | 116.651 | 123.718 | 119.111 |
Nach der Begriffsbestimmung der Abgabenordnung sind in der Anzahl der Kleinstbetriebe auch solche zu erfassen, die hinsichtlich ihrer Prüfungsbedürftigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sind. Da dies der größte Teil der Kleinstbetriebe ist, sind Darstellungen zum durchschnittlichen Prüfungsabstand in dieser Größenklasse ohne Aussagewert.
Übersicht 3 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Zahl der durchschnittlich eingesetzten Prüfer |
9.978 | 10.633 | 10.985 | 11.106 |
Hinzuzurechnen sind noch 121 Prüfer des Bundesamtes für Finanzen (Bundesbetriebsprüfung), die sich im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an insgesamt 1.383 Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt haben. In dieser Zahl sind 112 Vollprüfungen von Großbetrieben enthalten, die das Bundesamt für Finanzen nach Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden in den neuen Ländern übernommen hat.
Die Entwicklung bei den abgeschlossenen Prüfungsfällen zeigt, dass sich Personalverstärkungen erst mit einer gewissen Verzögerung auswirken.
Wie bisher ergibt sich zwar der größte Teil der Mehrsteuern (ca. 80 v.H., 1999: 77 v.H.) aus der Prüfung der Großbetriebe. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung können aber die Prüfungen nicht auf diese Größenklasse beschränkt werden. Im Übrigen darf die prophylaktische Wirkung der Betriebsprüfung nicht unterschätzt werden.
Übersicht 4 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Großbetriebe |
14.504 |
16.588 |
20.528 |
21.248 |
Mittelbetriebe |
2.216 |
2.730 |
2.755 |
2.833 |
Kleinbetriebe |
911 |
1.161 |
1.237 |
1.318 |
Kleinstbetriebe |
849 |
1.349 |
1.529 |
1.446 |
Die Differenz zum Gesamtergebnis stammt aus der Prüfung von Bauherrengemeinschaften und sonstigen Steuerpflichtigen, die den Größenklassen nicht eindeutig zugeordnet werden können. Das Ergebnis aus diesen Prüfungen gem. § 193 Abs.2 Nr. 2 AO beträgt rd. 587 Mio DM.
Nach den statistischen Erhebungen wird nicht unterschieden, welche der Nachforderungsbeträge als Verlagerungen anzusehen sind und welche ohne eine Betriebsprüfung endgültig ausgefallen wären. Rückschlüsse auf das Ausmaß strafrechtlich relevanter Steuerhinterziehungen können aus den Mehrergebnissen nicht gezogen werden.
Übersicht 5 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
Umsatzsteuer |
2.073 |
2.136 |
2.225 |
2.303 |
Einkommensteuer |
4.406 |
5.454 |
5.520 |
5.594 |
Körperschaftsteuer |
6.564 |
8.018 |
10,729 |
10,749 |
Gewerbesteuer |
3.892 |
4.650 |
5.930 |
6.299 |
Vermögensteuer |
392 |
504 |
419 |
327 |
Sonstige Steuern |
1.153 |
1.455 |
1.224 |
1.575 |
Insgesamt (Differenz durch Rundung) |
18.480 |
22.217 |
26.047*) |
26.847*) |
*) Dem Betrag sind noch rd. 587 Mio DM Mehrsteuern hinzuzurechnen (z.B. aus Prüfungen von Bauherrengemeinschaften).
Ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2000 mit den Jahren vor 1998 ist nicht möglich, weil erstmals für 1998 neue Statistik-Grundsätze vereinbart wurden, in denen ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Prüfungsergebnissen und Arbeitseinsatz hergestellt werden kann. Dies war für die Vorjahre durch die Erfassung der rechtskräftig gewordenen Ergebnisse nicht möglich. D. h., früher gingen Mehr- und Minderergebnisse erst in dem Jahr in die Ergebnisstatistik ein, in dem sie rechtskräftig wurden.
Änderungen in der Definition und Erhebungsmethodik sind bei längeren statistischen Zeitreihen unvermeidlich. Für eine ausführliche Zusammenstellung der Betriebsprüfungsergebnisse bis 1997 und weitere Analysen vgl. Strangmeier 2000, S. 48 ff. Die Zeitreihen reichen teilweise zurück bis in das Jahr 1924.
Siehe: Reinhard Strangmeier, Die steuerliche Betriebsprüfung und die Unbestimmtheit ökonomischen Erfolges. Eine wirtschaftssoziologische Studie mit einer Analyse der Groß- und Konzernbetriebsprüfung, Berlin, Bielefeld, München (=> Erich Schmidt Verlag) 2000.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts, des § 6 Mediendienste-Staatsvertrages und des § 6 n. F. Teledienstgesetz: Dr. Reinhard Strangmeier, Dorfstr. 10, D-24107 Ottendorf / Kiel · Tel. 0431 58 12 43 · eMail: r@strangmeier.de.
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